für Patienten
Ich behandle derzeit nur Privatpatienten und Selbstzahler nach ärztlicher Verordnung ambulant in meiner Praxis.
Für gesetzlich krankenversicherte Selbstzahler gelten meine Leistungen als Maßnahmen
der Prävention und Gesundheitsförderung.
Ich habe mich spezialisiert auf psychisch-funktionelle,
motorisch-funktionelle und sensomotorisch-perzeptive Ergotherapie.
Von Ihrem Arzt erhalten Sie ein Rezept, welches Sie mir bitte am Anfang der Behandlung vorlegen.
Vom Arzt wird auf dem Rezept vermerkt:
- Ergotherapie (psychisch-funktionelle, motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
- Anzahl der verordneten Behandlungen
- Diagnose
- Name, Geburtsdatum und Adresse des Patienten.
Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.
Das Rezept verbleibt ab Beginn der Behandlung zur Abrechnung in der Patientenakte.
Ich rechne bei Privatversicherten und Selbstzahlern nach Honorarvereinbarung ab und orientiere mich dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).
Privatversicherte und Selbstzahler erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie gerne zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können.
Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt.
Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden – die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV-Vertrag.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit von Land zu Land differieren können.
Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -Tarifen und Beihilfevorschriften bin ich leider nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -fähigkeit eine Aussage zu treffen